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   LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07 ER   

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https://dejure.org/2007,15510
LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07 ER (https://dejure.org/2007,15510)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2007 - L 4 KA 5/07 ER (https://dejure.org/2007,15510)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2007 - L 4 KA 5/07 ER (https://dejure.org/2007,15510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hessen

    § 103 Abs 7 SGB 5, § 197a SGG, § 52 Abs 1 GKG, § 63 Abs 2 GKG
    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung einer Belegarztstelle - keine Angabe von zur Verfügung stehender Bettenzahl - Mindestbettenzahl - Berechnung des Streitwertes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Ausschreibung einer Belegarztstelle für den Bereich Chirurgie i. S. d.§ 103 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Zulässigkeit einer Klage gegen die Zulassung eines Vertragsarztes gemäß § 86a Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteil vom 14. März 2001, B 6 KA 34/00 R), der der Senat folgt, setzt § 103 Abs. 7 SGB V voraus, dass tatsächlich eine belegärztliche Tätigkeit am Krankenhaus ausgeübt werden soll.
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - kein Honoraranspruch bei Verstoß gegen die

    Auszug aus LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
    In derartigen Fällen besteht - wie der Senat bereits kürzlich entschieden hat (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2007, L 4 KA 2/07 R) - ausnahmsweise zugleich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Beschlusses des Antragsgegners, ohne dass es noch einer Abwägung zwischen den beteiligten Interessen entsprechend § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG  darf (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006, Az.: L 5 KA 178/06 ER - B).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - L 5 KA 178/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
    In derartigen Fällen besteht - wie der Senat bereits kürzlich entschieden hat (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2007, L 4 KA 2/07 R) - ausnahmsweise zugleich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Beschlusses des Antragsgegners, ohne dass es noch einer Abwägung zwischen den beteiligten Interessen entsprechend § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG  darf (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006, Az.: L 5 KA 178/06 ER - B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive

    Das Hessische LSG habe im Beschluss vom 02. März 2007 (Az: L 4 KA 5/07 ER) ausgeführt, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten (hier: acht bis zehn Belegbetten) sei kein Anlass für eine Vermutung gegeben, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.

    Wenn derartige Angaben gemacht werden, müssen sie aber richtig sein, weil sich ansonsten die angesprochenen Ärzte - insbesondere die im Planungsbereich niedergelassenen - keine zutreffende Vorstellung vom Umfang der angebotenen Tätigkeit machen können (Hessisches LSG, Urteil vom 02.März 2007, Az.: L 4 KA 5/07 ER - juris -).

    Das Hessische LSG hat sich in seinem Beschluss vom 02. März 2007 (Az: L 4 KA 5/07 ER - juris -) dahingehend geäußert, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten bestehe kein Anlass für eine Vermutung, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Darüber hinaus war die Problematik der ausreichenden Bettenzahl Gegenstand verschiedener anderer gerichtlicher Entscheidungen (BSGE 88, 6; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 4.4. 2001 - L 4 KA 38/00 - in jüngerer Zeit Hessisches LSG, Beschluss vom 2.3. 2007 - L 4 KA 5/07 ER - GesR 2007, 178), so dass es für einen fachkundig vertretenen Kläger nahe liegen musste, mit dieser Problematik (weiterhin) konfrontiert zu werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Hessische LSG hat sich im Beschluss vom 02.03.2007 (L 4 KA 5/07 ER) dahingehend geäußert, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten bestehe kein Anlass für eine Vermutung, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.
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